Gesetzliche Betreuung


Gesetzliche Betreuung, was heißt das?

Es gibt Fälle, in denen erwachsene Personen auf Grund einer Erkrankung, körperlichen oder geistigen Behinderung nicht mehr in der Lage sind sich selbst zu versorgen. Falls der Betroffene keine Vorsorgevollmacht besitzt, (also eine rechtliche Befugnis für den Betroffenen zu sorgen), hat der Gesetzgeber die Möglichkeit eröffnet einen gesetzlichen Betreuer einzusetzen. In einem solchen Fall setzt das Betreuungsgericht (Amtsgericht), je nach Einzelfall, auf Antrag des Betroffenen, eines Dritten oder von Amts wegen einen gesetzlichen Betreuer ein. Dieser kann dann Fürsorgeentscheidungen für den Betreuten treffen.


Wer kommt als Betreuer in Betracht?

Bei Berufsbetreuern wird  von dem Betreuungsgericht geprüft, ob ein Betreuer die grundsätzliche Eignung für die Übernahme einer solchen Aufgabe besitzt. Kann dem Betreuungsgericht ein bestimmter Betreuer vorgeschlagen werden? Ja, auf Wünsche des Betroffenen muss das Betreuungsgericht Rücksicht nehmen.  Es sollte eine Person des Vertrauens gewählt werden.


Welche Kosten/Gebühren entstehen für eine gesetzliche Betreuung und wer muss dafür aufkommen?

Zu den Gebühren: Die Vergütung für Berufsbetreuer richtet sich nach dem Betreuervergütungsgesetz (abgekürzt = VBVG).

Grundsatz: In diesem Gesetz wird einerseits die mögliche Höhe der Stundensätze (Euro pro Stunde) bestimmt (§ 4 VBVG), andererseits hat der Gesetzgeber auch den zulässigen Stundenaufwand (§ 5 VBVG) für unterschiedliche Fälle geregelt und begrenzt, um eine Kostenausdehnung ins uferlose zu vermeiden.


Welche Kosten/Gebühren entstehen für eine gesetzliche Betreuung und wer muss dafür aufkommen?

Die meisten Menschen können und müssen die Betreuung nicht selbst zahlen. Nach den Regelungen der Behindertenhilfe werden die Kosten von den Sozialträgern übernommen, sofern ein ausreichendes Einkommen nicht vorhanden ist. Erst ab einem Einkommen von mehr als 1280 Euro (= Pfändungsfreigrenze) sind die Zahlungen von dem Betreuten selbst zu erbringen.


Wie sieht meine praktische Arbeit für die betreute Person aus?

Einige Beispiele und Möglichkeiten für Arbeiten die zusammen geregelt werden können: Heimsuche, Hilfe bei Wohnungssuche, Rentenanträge, Anträge für den Bezug von  Arbeitslosengeld (ALG II Anträge), Hilfe bei Entschuldungen, Ratenzahlungen, wirtschaftlichem Umgang mit Geld, Geldeinteilung. Beantragung von Hilfen wie Pflegedienst, ambulante psychiatrische Pflege, Besorgung eines Rechtsanwalts bei Straffälligkeit. Ich organisiere auch Betreuungen von Betreuungsbedürftigen, die in einer Psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden müssen.